Anlieferbedingungen Nutracorp GmbH
1. Geltungsbereich
Die in den Anlieferbedingungen genannten Vorschriften regeln den reibungslosen, logistischen Ablauf zwischen der Nutracorp GmbH und ihren Lieferanten. Die Bedingungen beschreiben die Grundsätze der Transport-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
2. Anlieferung
2.1. Anlieferadresse/-zeiten
Wir verfügen über die nachfolgend genannten Anlieferadressen. Auf Bestellungen wird die für den jeweiligen Vorgang einzuhaltende postalische Anlieferadresse aufgeführt.
Anlieferadresse | Warenannahme |
---|---|
Nutracorp GmbH Werner-von-Siemens-Straße 8 25337 Elmshorn Deutschland | Montag - Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr Kontakt: Tel.: 04121 6460116 Avisierung: Alle Lieferungen bitte über CARGOCLIX avisieren: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: |
TST GmbH Carl-Benz-Straße 23 28237 Bremen Deutschland Referenz: Nutracorp Bestellnummer | Montag - Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr Ankündigungen bis spätestens 15 Uhr Kontakt: Jil Waldmann/Jana Baße: +49 (0) 6242-91508-3859 Avisierung: Alle Lieferungen bitte über CARGOCLIX avisieren: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: |
Die Anlieferung muss innerhalb der Warenannahmezeiten erfolgen. Bei hohem Aufkommen können avisierte Termine verschoben werden. Hier erhalten Sie min. einen Werktag/24h vor Lieferung eine schriftliche Ablehnung der Anlieferung mit Vergabe eines neuen Termins.
2.2. Zusatzkosten für Abweichungen der Anlieferung
Bei fehlerhafter Anlieferung werden dem Hersteller die hierdurch entstehenden Kosten belastet. Hierbei wird der entsprechende Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 29,00 € berechnet. Eine fehlerhafte Lieferung entsteht durch die im Punkt 4 unzureichend erfüllten Punkte als auch durch abweichende Liefermengen und Ausschussware.
2.3. Information zur Anlieferung
Heckentladung mit Gabel- oder Elektro Hubwagen
Eine Entladung von der Seite ist nicht möglich. Bei der Warenannahme kann nur die Anzahl der angelieferten Paletten, Karton usw. sowie die äußerliche Unversehrtheit der Versandpackung quittiert werden. Beschädigungen der Ware bei der Anlieferung sind vom Fahrer auf dem Lieferschein zu bestätigen.
2.4. Lieferavis/Zertifikate
Sendungen ohne vorherigen Avis, Lieferschein und Zollpapieren werden nicht angenommen.
Angaben Lieferavis:
Absender und Kunde
PO-/Bestellnummer
Anzahl der Paletten
Warenbezeichnung
Versanddatum/Lieferdatum/Uhrzeit
Lieferschein
Avis, Lieferschein und Zollpapiere mindestens 2 Tage/48h vor Anlieferung per Mail an:
Lieferungen nach Elmshorn:
über CARGOCLIX avisieren: www.cargoclix.com/tqgg
bei Fragen wenden Sie sich bitte an avis@nutracorp.de
Lieferungen nach Bremen:
über CARGOCLIX avisieren: www.cargoclix.com/tst-bremen
bei Fragen wenden Sie sich bitte an avise.tqgg-nutracorp@tst-logistics.com
Wenn Chargenbezogene Analysenzertifikate vorliegen, müssen diese vor dem Lieferavis versendet werden:
qm-support@nutracorp.de
2.5. Palettentausch
Die Anlieferung soll grundsätzlich auf tauschfähigen und unbeschädigten Euro-Paletten, Grundmaß 1200 × 800 × 144 mm (Länge x Breite x Höhe) der Qualitätsklasse A oder B erfolgen. Nur tauschfähige Standard-Euro-Paletten können gemäß den Vorgaben der European Pallet Association (EPAL) getauscht werden. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass er in der Lage ist, die Tauschpaletten bei der Anlieferung anzunehmen.
2.6. Sortenreine Lieferung
Verpackungseinheiten sind sortenrein anzuliefern. In einer Anliefereinheit dürfen nicht mehrere Artikel gemischt verpackt sein. Jede Verpackungseinheit muss von außen gut sichtbar an beiden Stirnseiten mit einem EAN-Code, Artikelnummer, Charge, Menge der Verpackungseinheit und Einzelgewicht pro Artikel in Gramm gekennzeichnet sein. Bei einem Wechsel der Mengen in einer Verpackungseinheit muss diese Information auf der Palette und der Verpackungseinheit klar ersichtlich sein. Die einzelnen Produkte müssen alle einen EAN Code (GTIN) haben.
3. Lieferschein
Eine Warenannahme ist nur möglich, wenn der Anlieferung ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt ist:
Lieferant und Anschrift
Versanddatum/Lieferdatum
Besteller, Bestelldatum
Bestellnummer
Stückzahl und Menge, Gesamtanzahl der Paletten
Warenbezeichnung, EAN-Code
Mindesthaltbarkeitsdatum/Charge
CMR Dokumente und Packing List
ggf. Öko-Kontrollstellennummer
Bei Nichterfüllung oder nicht vorhandenem Lieferschein wird der Wareneingang abgelehnt.
4. Aufbau der Paletten
4.1. Die Anlieferung soll auf tauschfähigen und unbeschädigten Euro-Paletten, Grundmaß 1200 × 800 × 144 mm (Länge x Breite x Höhe) erfolgen. Das Stapelbild einer Palette muss flach und möglichst in gleicher Höhe abschIießen, um das Stapeln der Paletten zu ermöglichen. Dies gilt besonders bei Mengen über 33 Paletten. Die maximale Höhe einer Palette beträgt 1,90 m. Das Gewicht sollte hier 1000 kg nicht überschreiten.
4.2. Die Anlieferung kann zusätzlich auch auf Industriepaletten (Qualitätsklasse A oder B), Grundmaß 1200 x 1000 x 140 mm (Länge x Breite x Höhe) erfolgen. Das Stapelbild einer Palette muss flach und möglichst in gleicher Höhe abschIießen, um das Stapeln der Paletten zu ermöglichen. Die maximale Höhe einer Palette beträgt 1,90 m. Das Gewicht sollte hier 1000 kg nicht überschreiten. Diese Paletten werden nicht getauscht.
4.3. Paletteneinheiten müssen so verpackt sein, dass eine Anlieferung in einwandfreiem Zustand sichergestellt ist
4.4. Eine Vermischung von mehreren Bestellungen auf einer Palette ist nicht zulässig. Ausgenommen es werden Aufsetzrahmen zum Abtrennen der einzelnen Bestellungen verwendet.
4.5. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Qualität der Teile nicht unter Gewicht oder Art der Verladung/Verpackung beschädigt wird
4.6. Die Paletten dürfen nicht mit schwarzer Folie umwickelt werden
4.7. Angelieferte Paletten müssen in einem trockenen Zustand sein und dürfen keine übermäßige Feuchtigkeit aufweisen. Paletten mit einer Feuchtigkeit von über 15% werden nicht akzeptiert
5. Abweichungen / Annahmevorbehalt
Von dieser Richtlinie abweichende Anlieferungen sind mit einem erheblichen Mehraufwand im Wareneingang verbunden. Daher behält sich die Nutracorp GmbH grundsätzlich vor, die Warenannahme zu verweigern oder den notwendigen Mehraufwand dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Abweichungen können im Einzelfall im Vorfeld festgelegt werden