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Anlieferbedingungen Nutracorp GmbH

1. Geltungsbereich

Die in den Anlieferbedingungen genannten Vorschriften regeln den reibungslosen, logistischen Ablauf zwischen der Nutracorp GmbH und ihren Lieferanten. Die Bedingungen beschreiben die Grundsätze der Transport-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

2. Anlieferung

2.1. Anlieferadresse/-zeiten

Wir verfügen über die nachfolgend genannten Anlieferadressen. Auf Bestellungen wird die für den jeweiligen Vorgang einzuhaltende postalische Anlieferadresse aufgeführt.

Anlieferadresse

Warenannahme

Nutracorp GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 8

25337 Elmshorn

Deutschland

Montag - Freitag

06:00 bis 22:00 Uhr


Kontakt:

Tel.: 04121 6460116


Avisierung:

Alle Lieferungen bitte über CARGOCLIX avisieren:

www.cargoclix.com/tqgg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
avis@nutracorp.de


Wichtiger Hinweis:

Anlieferung und Entladung sind nur bis spätestens 22:00 Uhr möglich. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist einzuplanen.

TST GmbH

Carl-Benz-Straße 23

28237 Bremen

Deutschland

Referenz: Nutracorp Bestellnummer

Montag - Freitag

07:00 bis 16:00 Uhr

Ankündigungen bis spätestens 15 Uhr


Kontakt:

Jil Waldmann/Jana Baße: +49 (0) 6242-91508-3859


Avisierung:

Alle Lieferungen bitte über CARGOCLIX avisieren:

www.cargoclix.com/tst-bremen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
avise.tqgg-nutracorp@tst-logistics.com


Wichtiger Hinweis:

Anlieferung und Entladung sind nur bis spätestens 16:00 Uhr möglich. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist einzuplanen.

Die Anlieferung muss innerhalb der Warenannahmezeiten erfolgen. Bei hohem Aufkommen können avisierte Termine verschoben werden. Hier erhalten Sie min. einen Werktag/24h vor Lieferung eine schriftliche Ablehnung der Anlieferung mit Vergabe eines neuen Termins.

2.2. Zusatzkosten für Abweichungen der Anlieferung

Bei fehlerhafter Anlieferung werden dem Hersteller die hierdurch entstehenden Kosten belastet. Hierbei wird der entsprechende Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 29,00 € berechnet. Eine fehlerhafte Lieferung entsteht durch die im Punkt 4 unzureichend erfüllten Punkte als auch durch abweichende Liefermengen und Ausschussware.

2.3. Information zur Anlieferung

  • Heckentladung mit Gabel- oder Elektro Hubwagen

Eine Entladung von der Seite ist nicht möglich. Bei der Warenannahme kann nur die Anzahl der angelieferten Paletten, Karton usw. sowie die äußerliche Unversehrtheit der Versandpackung quittiert werden. Beschädigungen der Ware bei der Anlieferung sind vom Fahrer auf dem Lieferschein zu bestätigen.

2.4. Lieferavis/Zertifikate

Die nachfolgenden Bedingungen sind vor bzw. mit Anlieferung sicherzustellen - Sofern die spezifizierten Dokumente nicht im Vorfeld bereit gestellt werden oder die Anmeldung via Lieferavis nicht erfolgt ist, kann die Entladung nicht stattfinden. Kosten, die dadurch beim Lieferanten entstehen, werden nicht übernommen.

  • Lieferavis, Lieferschein und Zolldokumente mindestens 2 Tage (48 Stunden) vor Anlieferung per mail to:

    • Anlieferungen in Elmshorn: avis@nutracorp.de

    • Anlieferungen in Bremen: avise.tqgg-nutracorp@tst-logistics.com

  • Lieferavis via CARGOCLIX:

    • Anlieferungen in Elmshorn: www.cargoclix.com/tqgg

    • Anlieferungen in Bremen: www.cargoclix.com/tst-bremen

  • Angaben auf Lieferschein :

    • Absender und Kunde

    • PO-/Bestellnummer

    • Anzahl der Paletten

    • Nutracorp Artikelnummer

    • Warenbezeichnung

  • Versanddatum, Lieferdatum, Uhrzeit

Wenn Chargenbezogene Analysenzertifikate vorliegen, müssen diese spätestens zum Zeitpunkt des Lieferavis an per Mail an folgende Adresse versandt werden: qm-support@nutracorp.de

2.5. Palettentausch

Die Anlieferung soll grundsätzlich auf tauschfähigen und unbeschädigten Euro-Paletten, Grundmaß 1200 × 800 × 144 mm (Länge x Breite x Höhe) der Qualitätsklasse A oder B erfolgen. Nur tauschfähige Standard-Euro-Paletten können gemäß den Vorgaben der European Pallet Association (EPAL) getauscht werden. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass er in der Lage ist, die Tauschpaletten bei der Anlieferung anzunehmen.

2.6. Labelling / Sortenreine Lieferung

Paletten und Verpackungseinheiten sind sortenrein (nach Typ und Charge) anzuliefern. Jede Palette und Verpackungseinheit muss klar erkenntlich auf beiden Seiten mit Artikelnummer (+ Artikelnummer als Barcode), Charge (+ Charge als Barcode), Anzahl der Verpackungseinheiten und Einzelgewicht pro Artikel in Gramm gekennzeichnet sein. Bei einem Wechsel der Mengen in einer Verpackungseinheit muss diese Information auf der Palette und der Verpackungseinheit klar ersichtlich sein.

Sollte, aufgrund des Ordertyps, eine sortenreine Lieferung nicht möglich sein, sind Mischlieferungen nur nach vorheriger Freigabe der Nutracorp erlaubt. Zugehörige Einheiten müssen als Mischlieferung klar erkenntlich sein. Enthaltene Artikel, Mengen und Chargen müssen auf der Palette oder Verpackungseinheit wie im ersten Absatz spezifiziert ersichtlich sein.

Sandwichpaletten sind erlaubt, solange die Abmessungen innerhalb der in Punkt 4 spezifizierten Maximalmaße liegt.

3. Lieferdokumente

Eine Warenannahme ist nur möglich, wenn der Anlieferung ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt ist:

  • Lieferschein

    • Lieferant und Anschrift

    • Versanddatum/Lieferdatum

    • Besteller, Bestelldatum

    • Bestellnummer

    • Nutracorp Artikelnummer (+ Artikelnummer als Barcode)

    • Gesamtmenge und Mengeneinheit

    • Mindesthaltbarkeitsdatum/Charge (+ Charge als Barcode)

    • Falls relevant: Öko-Kontrollstellennummer

    • CMR Dokumente und Packliste

Bei Nichterfüllung oder nicht vorhandenem Lieferschein wird der Wareneingang abgelehnt.

4. Aufbau der Paletten

  • 4.1. Die Anlieferung soll auf tauschfähigen und unbeschädigten Euro-Paletten, Grundmaß 1200 × 800 × 144 mm (Länge x Breite x Höhe) erfolgen. Das Stapelbild einer Palette muss flach und möglichst in gleicher Höhe abschIießen, um das Stapeln der Paletten zu ermöglichen. Dies gilt besonders bei Mengen über 33 Paletten. Die maximale Höhe einer Palette beträgt 1,90 m. Das Gewicht sollte hier 1000 kg nicht überschreiten.

  • 4.2. Die Anlieferung kann zusätzlich auch auf Industriepaletten (Qualitätsklasse A oder B), Grundmaß 1200 x 1000 x 140 mm (Länge x Breite x Höhe) erfolgen. Das Stapelbild einer Palette muss flach und möglichst in gleicher Höhe abschIießen, um das Stapeln der Paletten zu ermöglichen. Die maximale Höhe einer Palette beträgt 1,90 m. Das Gewicht sollte hier 1000 kg nicht überschreiten. Diese Paletten werden nicht getauscht.

  • 4.3. Paletteneinheiten müssen so verpackt sein, dass eine Anlieferung in einwandfreiem Zustand sichergestellt ist

  • 4.4. Eine Vermischung von mehreren Bestellungen auf einer Palette ist nicht zulässig. Ausgenommen es werden Aufsetzrahmen zum Abtrennen der einzelnen Bestellungen verwendet.

  • 4.5. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Qualität der Teile nicht unter Gewicht oder Art der Verladung/Verpackung beschädigt wird

  • 4.6. Die Paletten dürfen nicht mit schwarzer Folie umwickelt werden

  • 4.7. Angelieferte Paletten müssen in einem trockenen Zustand sein und dürfen keine übermäßige Feuchtigkeit aufweisen. Paletten mit einer Feuchtigkeit von über 15% werden nicht akzeptiert

5. Abweichungen / Annahmevorbehalt

Von dieser Richtlinie abweichende Anlieferungen sind mit einem erheblichen Mehraufwand im Wareneingang verbunden. Daher behält sich die Nutracorp GmbH grundsätzlich vor, die Warenannahme zu verweigern oder den notwendigen Mehraufwand dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Abweichungen können im Einzelfall im Vorfeld festgelegt werden

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